Mietrecht

Im Mietrecht kann es an vielfältigen Stellen zu Streitfällen kommen.

Das Mietrecht umfasst dabei jegliche Mietverhältnisse, jedoch treten insbesondere bei der Vermietung von Wohnraum und Gewerbeflächen Uneinigkeiten auf. Dies umfasst beispielsweise Fragen wie Mieterhöhung, Kündigung von Mietverträgen, Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen oder auch Mietminderung.

Streitigkeiten im Mietrecht sind wegen des starken Abhängigkeitsverhältnisses beider Parteien unangenehm. Darum zielt mein Vorgehen bei mietrechtlichen Problemstellungen auch immer darauf ab, dass möglichst schonend mit diesem Spannungsfeld umgegangen wird

Ich vertrete dabei sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohn- wie auch Gewerbeflächen.

Wohnraummietrecht

Das Wohnraummietrecht ist durch einen besonderen gesetzlichen Schutz des Mieters gekennzeichnet. Insbesondere die Kündigung des Mietvertrags unterliegt vielen speziellen Regelungen. Daneben existieren noch weitere Besonderheiten, das Wohnraummietrecht zu einem weiten Feld machen.

Im Wohraummietrecht biete ich Ihnen Beratung und Vertretung insbesondere zu folgenden Themen an:

Mieterhöhung
Als Mieter möchte man eine unveränderte Miete. Als Vermieter will man durch Mieterhöhungen zumindest die Teuerung durch Inflation ausgleichen. Darum kommt es häufig zu Konflikten, wenn der Vermieter die Miete erhöht. Hierbei gilt es immer zu klären, ob und wie viel er die Miete erhöhen durfte.

Mietminderung
Die Mietminderung geht regelmäßig vom Mieter aus. Ein Recht auf Mietminderung kann sich ergeben, wenn an der gemieteten Wohnung oder sonstigen Fläche Mängel bestehen und der Vermieter keine Abhilfe schafft. Hier gilt es zu prüfen, ob eine Mietminderung rechtmäßig ist und wie hoch diese ausfallen darf.

Kündigung von Mietverträgen
Sowohl Mieter als auch Vermieter wollen häufig Ihre Mietverträge kündigen. Insbesondere bei Wohnraummietverhältnisse stellen sich dabei für Vermieter viele Fragen. Die Grundfrage lautet dabei immer „Darf ich dem Mieter überhaupt kündigen?“. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern erfordert in jeden Einzelfall gründliche Analyse.

Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen sind zwischen Mietern und Vermietern ähnliche umstritten wie Mieterhöhungen. Gewöhnlicherweise will keine der beiden Parteien diese Last tragen. Häufig wird vertraglich vereinbart, wer die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. Jedoch ist regelmäßig zu erklären, ob die getroffene Vereinbarung mit dem Inhalt überhaupt rechtswirksam ist.

Entwurf von Mietverträgen
In vielen Fällen ist der Entwurf eines maßgeschneiderten Mietvertrages sinnvoll, da Standardlösungen weder auf die Bedürfnisse vom Vermieter als auch Mieter passen. Dabei können Klauseln passgenau für die Bedürfnisse beider Seiten entwickelt werden.

Tierhaltung in Mietwohnung
Tiere in Mietwohnungen können eine Herausforderung darstellen. Auf der einen Seite kann die Tierhaltung eine Wohnung übermäßig stark abnutzen. Zudem können Nachbarn durch Haustiere belästigt werden. Darum stellt sich häufig die Frage, wie weit Vermieter das Halten von Haustieren in Wohnungen einschränken dürfen.

Untervermietung
Bei einer Untermietung ist zu klären, ob der Mieter dazu berechtigt war einen solchen Vertrag zu schließen. Es bedarf regelmäßig einer Untermieterlaubnis durch den Vermieter. In solchen Konstellationen ist zu prüfen, welche Rechtsfolgen sich aus einer unberechtigten Untermietung ergeben.

Mietkaution
Die Rückzahlung der Mietkaution ist häufig ein Reibungspunkt zwischen Vermieter und Mieter. Dazu kommt es, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist und die Mietkaution zurückgezahlt werden soll. Grundsätzlich dient die Kaution dazu, den Vermieter abzusichern.

Betriebskostenabrechnung
Es kommt häufig vor, dass sich Vermieter und Mieter nicht darüber einig sind, was als Betriebskosten abgerechnet werden darf.

Ausbleibende Mietzahlungen
Viele Vermieter erleben die unangenehme Situation, dass Ihre Mieter die Miete nur unregelmäßig oder gar nicht bezahlen. In diesen Fall kann ein Rechtsanwalt helfen die ausstehende Miete zu erhalten. In schweren Fällen kann ein Rechtsanwalt mit einer Räumungsklage unterstützen.

Gewerbemietrecht

Im Gewerbemietrecht entfallen viele der speziellen Regelungen, die im Wohnraummietrecht insbesondere Mieter schützen sollen. Dies bietet für die Parteien Chancen und Risiken. Im Zweifel wächst er hier noch der rechtliche Beratungsbedarf, da die Verträge individueller gestaltet sind.

Im Gewerbemietrecht biete ich Ihnen Beratung und Vertretung insbesondere zu folgenden Themen an:

Gestaltung und Überprüfung von Gewerbemietverträgen
Vermieter von Gewerbeflächen suchen häufig nach einer optimalen Vertragsgestaltung. Mieter von Gewerbeflächen wollen diese häufig auf Risiken prüfen lassen.

Sonstiges Gewerbemietrecht
Im Gewerbemietrecht sind ansonsten auch die Fragen nach Kündigung, Mieterhöhung, Mietminderung oder den Betriebskosten von Bedeutung.

Wohneigentumsrecht (WEG-Recht)

Das Wohneigentumsrecht (WEG-Recht) ist festgeschrieben im Wohneigentumsgesetz.

Das Wohneigentumsrecht umfasst dabei Themen wie Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum. Auch die rechtliche Stellung von unterschiedlichen Wohnungseigentümern zueinander sowie das Verfahren von Eigentümerversammlung ist darin geregelt.

Falls Sie Fragen zu diesen oder anderen miet- oder wohnungseigentumsrechtlichen Problemstellungen haben,
dann sprechen Sie mich bitte an. Ich berate und vertrete sie gerne.

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