Kosten

Transparenz ist die Grundlage für jede Zusammenarbeit. Darum möchte ich Ihnen hier einen Überblick über entstehende Kosten verschaffen.

Das Kostenrisiko wird im ersten Gespräch geklärt. Dabei richten sich die Kosten nach der jeweiligen Tätigkeit des Anwaltes.

Falls sich aufgrund anfallender Kosten ein weiteres Vorgehen nicht lohnt, teile ich Ihnen dies mit. Es entstehen durch meine anwaltliche Tätigkeit keine unnötigen Kosten für Sie.

Anfragen

Anfragen per Telefon oder auf anderen Wegen sind kostenlos.

Bei Ihrer ersten Anfrage besprechen wir kurz Ihr Anliegen und sie erhalten eine kurze erste Einschätzung.

Danach vereinbaren wir auf Ihren Wunsch einen Termin für eine Erstberatung.

Kosten der Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung liegen bei 170,00 € netto (202,30 € inklusive Mehrwertsteuer) für circa 45 Minuten.

Wenn es aufgrund dieser Erstberatung zu einer weiteren Mandatierung kommt, wird dieses Beratungshonorar in vielen Fällen auf die weitere Tätigkeit angerechnet.

Rechtsschutzversicherung

Falls bei Ihnen eine solche besteht, übernehme ich für Sie bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Tätigkeit den Kontakt mit der Versicherung.

Dazu gehört die Anfrage bei der jeweiligen Versicherung nach einer Deckungszusage.

Bringen Sie darum zu Ihrer Erstberatung in der Kanzlei die Vertragsunterlagen ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Dann kann sofort überprüft werden, ob Ihr Anliegen von Ihrer Versicherung erfasst ist.

Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit

Grundsätzlich richten sich die anwaltlichen Gebühren sowohl bei außergerichtlicher wie auch gerichtlicher Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Grundlage zur Bestimmung dieser Gebühren ist der Streitwert.

Die genaue Bestimmung der anwaltlichen Gebühren ist durch das RVG genau gesetzlich normiert. Auf Rückfrage erhalten Sie dazu gerne von mir weitere Auskunft.

Kosten bei Stundenvergütung

In bestimmten Konstellationen wie der Beratung von Unternehmen ist es sinnvoll auf andere Weise als nach dem RVG abzurechnen.

Dann kann ein individuelles Stundenhonorar vereinbart werden. Mein Stundenhonorar liegt bei 200 € netto.

Hierüber würde ich Sie im Einzelfall genauer aufklären und Ihnen die Abrechnung genau erläutern. Auch hier ist Transparenz für mich entscheidend.

Falls Sie weitere Fragen zu anfallenden Kosten haben, kontaktieren Sie bitte die Kanzlei.

Kontaktieren Sie die Kanzlei

Fragen zu den ausgewiesenen Rechtsgebieten per Telefon oder E-Mail klären.