Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung
Was mache ich bei einer Kündigung oder wenn mir ein Aufhebungsvertrag vorliegt? Bekomme ich eine Abfindung?
Das größte Konfliktfeld im Arbeitsrecht ist regelmäßig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei ist der häufigste Fall die Kündigung des Arbeitnehmers. Auch kann das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag beendigt werden. In vielen Fällen ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit vielen Emotionen begleitet.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden sind, sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Rat einholen. Dies gilt insbesondere, da eine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben ist. Dies gilt bei Arbeitsverhältnissen wie auch bei Berufsausbildungsverhältnissen. Wir suchen dann gemeinsam nach einem Vorgehen, dass Ihren Interessen als Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber am meisten entspricht und Ihre Rechte wahrt.
Auch wenn Sie als Arbeitnehmer nicht mehr den Wunsch haben zu ihrem Arbeitgeber zurückzukehren, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit eine Abfindung mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei insbesondere mit Beratung und Vertretung zu folgen Punkten zur Verfügung:
- Ordentliche Kündigung
Es handelt sich um den häufigsten Fall einer Kündigung. Das Arbeitsverhältnis wird vom Arbeitgeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. - Fristlose Kündigung
Bei der fristlosen Kündigung kündigt der Arbeitgeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine solche außerordentliche Kündigung bedarf neben anderen Voraussetzungen stets eines wichtigen Grundes. - Änderungskündigung
Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bisherige Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dazu in Verbindung ein neues Arbeitsverhältnis zu anderen Konditionen an. - Aufhebungsvertrag
Bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich beide Parteien einvernehmlich durch Vertrag zur Aufhebung de Arbeitsverhältnisses - Abfindung
In vielen Fällen erhält ein Arbeitnehmer bei arbeitgeberseitiger Beendigung eine Abfindung. Es besteht jedoch im Regelfall kein gesetzlicher Anspruch darauf. Für die Höhe der Abfindung kommt es auf den jeweiligen Einzelfall und die späteren Verhandlungen an.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Wie verhalte ich mich richtig?
- Kühlen Kopf bewahren und nicht unterschreiben. Unterschreiben Sie insbesondere keinen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag ohne vorherige rechtsanwaltliche Konsultation.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Meine Kanzlei erreichen Sie zu den Öffnungszeiten unter den genannten Kontaktdaten. Ich empfehle Ihnen die Kanzlei telefonisch zu kontaktieren, da man auf diese Weise erste Fragen und das weitere Vorgehen sofort klären kannn
- Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.
Wenn Sie es mit dem schwerwiegenden Fall einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages zutun haben, dann zögern Sie am besten keine Sekunde und rufen meine Kanzlei an.
Arbeitsvertrag und sonstiges Arbeitsrecht
Arbeitszeugnisse, Mobbing, Versetzung, usw.
Daneben können sich aus dem Arbeitsverhältnis noch weitere arbeitsrechtliche Fragestellungen ergeben.
Hierbei bietet meine Kanzlei Ihnen insbesondere folgende Leistungen an (die Aufzählung ist nicht abschließend):
- Arbeitsverhältnisse
Aus dem Arbeitsverhältnis selbst ergeben sich häufig rechtliche Fragen. In einigen Fällen kann für Arbeitnehmer eine Überprüfung des Arbeitsvertrages vor Arbeitsantritt sinnvoll sein. In anderen Fällen ist dies bei Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber auch während des Arbeitsverhältnisses eine Lösung. - Beratung bei Mobbing im Arbeitsverhältnis
Wenn ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz von Mobbing oder Bossing beeinträchtigt ist. - Überstunden
Häufig stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber überhaupt Überstunden anordnen darf. Auch das ob und wie der Überstundenvergütung ist häufig ein Grund für Unstimmigkeiten. - Versetzung
Hier ist meist zu klären, ob der Arbeitgeber überhaupt der Recht zur Versetzung des Mitarbeiters hat. - Beratung bei Abmahnungen
Abmahnung sind häufig eine Vorstufe zur Kündigung. Darum sollten diese stets überprüft werden. - Urlaub
Häufig streiten sich die Parteien darum, ab wann Urlaubsansprüche verfallen. - Überprüfung von Arbeitszeugnissen
Die Formulierung von Arbeitszeugnissen ist nicht einfach zu verstehen. Falls Sie den Eindruck haben, dass ein Arbeitszeugnis Sie benachteiligt, dann sollten Sie nicht zögern es professionell überprüfen zulassen.
Falls Sie mit einem oder mehreren von diesen arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert sind, dann haben Sie bitte keine Scheu meine Kanzlei zu kontaktieren, damit wir einen Beratungstermin vereinbaren können.