Versetzung am Arbeitsplatz – Was darf der Arbeitgeber?

Die heutige Arbeitswelt hat ein hohes Tempo und deshalb sind Versetzungen von Arbeitnehmern zum Normalfall geworden. Versetzungen können sowohl die beruflichen Aufgaben betreffen als auch den Arbeitsort. In vielen Fällen möchten Arbeitnehmer nicht versetzt werden, insbesondere dann, wenn damit ein Umzug an einen anderen Ort nötig ist. In anderen Fällen soll der betroffene Arbeitnehmer andere Arbeitsaufgaben übernehmen, die für ihn eine Verschlechterung darstellen.

Darum stellt sich bei vielen Versetzungen die Frage, was der Arbeitgeber diesbezüglich darf und nicht darf. Die Antwort auf diese Fragen ist wie bei fast allen juristischen Fragen stets vom Einzelfall abhängig.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber zur Versetzung?

Bei Versetzungen steht im Arbeitsrecht das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) im Mittelpunkt. Diese Norm räumt dem Arbeitgeber Ermessen in Hinblick auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung ein. Das heißt, dass der Arbeitgeber einseitig bei Versetzungen entscheiden kann und dabei grundsätzlich nicht die Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers benötigt.

Welche Beschränkungen gibt es für den Arbeitgeber bei Versetzungen?

Jedoch ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers durch verschiedene Beschränkungen versehen. Diese können sich zunächst durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder durch gesetzliche Vorschriften ergeben. Rechtliche Vereinbarungen gehen so dem gesetzlichen Direktionsrecht des Arbeitgebers vor.

In den allermeisten Arbeitsverträgen findet sich sowohl eine Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeit als auch des Arbeitsortes. Hierauf sollte der betroffene Arbeitnehmer schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages achten. In der Praxis werden häufig gerne allgemeinere Formulierungen verwendet, die im Ernstfall einer angeordneten Versetzung ausgelegt werden müssen. Solche allgemeinen Formulierungen können den Arbeitgeber dann den Spielraum zu einer Versetzung bieten.

Falls das Direktionsrecht des Arbeitgebers durch keine rechtliche Vereinbarung wie den Arbeitsvertrag eingeschränkt wird, muss der Arbeitgeber noch eine Interessenabwägung durchführen. Im Rahmen dieser Interessenabwägung muss der Arbeitgeber Gründe für die Versetzung und Interessen des Arbeitnehmers in Einklang bringen. Das Direktionsrecht und die Versetzungsentscheidung des Arbeitgebers sind dabei von Gerichten überprüfbar.

Muss der Betriebsrat einer Versetzung zustimmen?

Falls im Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und ein Betriebsrat existiert, dann bedarf es dessen Zustimmung. Der Betriebsrat kann einer Versetzung zum Beispiel dann widersprechen, wann eine Interessenabwägung ergibt, dass die Versetzung für den Arbeitnehmer unzumutbar ist. § 99 BetrVG zählt abschließend alle Gründe für die Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat auf.

Wie verhält man sich im Fall einer nicht rechtskonformen Versetzung?

Nach heutiger Rechtsprechung müssen Arbeitnehmer nicht mehr auf gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung warten. Stattdessen darf ein Arbeitnehmer rechtswidrige Versetzungen auch vorläufig verweigern.

Jedoch muss man sich als Arbeitnehmer sich des Risikos einer solchen Verweigerung bewusst sein. Der Arbeitgeber kann diese als Grund für Abmahnungen und Kündigung nehmen. In diesen Fall bleibt dem jeweiligen Arbeitnehmer einzig der gerichtliche Weg mit dem Risiko, dass das Gericht die Versetzung als rechtmäßig ansieht. Dann würde die Verweigerung der Versetzung auch ein rechtmäßiger Grund für die Abmahnung bzw. Kündigung sein.

Fazit – Wie kann ein Rechtanwalt helfen?

In den meisten Fällen sind Versetzungen für Arbeitnehmer unliebsame Angelegenheiten. Es lohnt sich darum dann mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen. Dieser kann die Versetzungsentscheidung des Arbeitgebers rechtlich prüfen und dann beraten, ob ein Vorgehen dagegen Aussicht auf Erfolg hat.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieser Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat und auch keine umfassende Rechtsberatung ersetzen kann. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema Versetzung am Arbeitsplatz kontaktieren Sie bitte meine Kanzlei. Wir vereinbaren dann einen Beratungstermin.