Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bremen

Mobbing ist heute auch am Arbeitsplatz ein wiederkehrendes Thema. Dabei tritt es in vielerlei Zusammenhang auf. In vielen Fällen ist Mobbing ein dauerhaftes Problem und belastet den betroffenen Arbeitnehmer sehr.

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein schwer zu fassender Begriff, da Mobbing auf verschiedenste Weisen auftritt. Vom Bundesarbeitsgericht (BAG) wird Mobbing definiert als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“. Bei Mobbing besteht zudem regelmäßig ein Machtunausgewogenheit zwischen Angreifer und Betroffenen.

Bei Mobbing am Arbeitsplatz liegt mehr vor als eine einmalige Spannung aufgrund von Meinungsdifferenzen. Obwohl Mobbing in vielen Fällen zunächst schwierig zu erkennen ist, spüren betroffene Arbeitnehmer ab einem gewissen Zeitpunkt die Angriffe gegen ihre Person. In vielen Fällen erleben die Betroffenen ein gewisses Muster bei den Attacken auf sich.

Von „Mobbing“ am Arbeitsplatz spricht man, wenn der Angreifer auf gleicher hierarchischer Stufe steht wie der Angegriffene. In Abgrenzung dazu handelt es sich um „Bossing“, wenn Attacken vom Vorgesetzten ausgehen.

Was ist kein Mobbing am Arbeitsplatz?

Der Begriff Mobbing findet heute schnell Verwendung und betrifft in vielen Fällen auch Verhaltensweisen, die den Arbeitnehmer nicht auf eine unzulässige Weise beeinträchtigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn beeinträchtigende Verhaltensweisen keine systematische Natur haben.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält oder der Arbeitgeber ihn wegen seiner Leistungen am Arbeitsplatz kritisiert, kann dies regelmäßig nicht als Mobbing bezeichnet werden. In solchen Fällen kommt es immer auf den Kontext einer solchen Maßnahme an. Mobbing kommt erst dann in Betracht, wenn solche Maßnahmen gegen einen Arbeitnehmer ohne oder mit nicht ausreichendem Grund geschehen.

In vielen arbeitsrechtlichen Kontexten nutzt der Arbeitgeber für Weisungen an den Arbeitnehmer sein ihm zustehendes Direktionsrecht nach § 106 GewO. Das Direktionsrecht umfasst auch die Möglichkeit einen Arbeitnehmer zu versetzen, soweit dies rechtmäßig ist. Darum können beispielsweise auch häufige Versetzungen eines Arbeitnehmers nicht verallgemeinernd als Mobbing eingestuft werden. Es bedarf auch hier der Prüfung des Einzelfalles.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen Mobbing am Arbeitsplatz?

Rechtliche Mittel im Fall von Mobbing am Arbeitsplatz bestehen gegen die mobbende Person selbst und gegen den Arbeitgeber des Betroffenen.

Gegen eine Person, von der Mobbingangriffe ausgehen, stehen zivil- und strafrechtliche Rechtsmittel offen. Der betroffene Arbeitnehmer kann gegen den Angreifer zivilrechtliche Ansprüche auf Widerruf von ehrverletzenden Aussagen sowie Unterlassung geltend machen. Als strafrechtliches Mittel kommt beispielsweise Anzeige wegen beispielsweise Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede in Betracht.

Ebenso stehen einen von Mobbing betroffenen Arbeitnehmer in solcher Situation Rechte und Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber zu. Ein Arbeitgeber hat aufgrund des Arbeitsvertrages gegenüber dem Mitarbeiter eine Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber muss darum Beschwerden aufgrund von Mobbing ernst nehmen und gegebenenfalls entsprechende Gegenschritte einleiten. Wenn dies nicht geschieht und der Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund von Mobbing erkrankt, dann kann möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber entstehen.

Als von Mobbing betroffener Arbeitnehmer trägt man in diesen Fällen die Darlegungs- und Beweislast. Das bedeutet konkret, dass der Arbeitnehmer beispielsweise durch Dokumente oder Zeuge darlegen muss, dass ihm Mobbing widerfahren ist. Eine umfassende Dokumentation hiervon durch den Betroffenen ist notwendig. Hierzu ist eine schriftliche Aufzeichnung von Mobbingattacken mit Ort, Zeit und Art der Attacke zu raten.

Was kann ein Betroffener selbst gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?

Ein betroffener Arbeitnehmer sollte wegen seiner Beeinträchtigungen das Gespräch suchen. Passende Ansprechpartner können beispielsweise der Vorgesetze, Kollegen oder, wenn vorhanden, der Betriebsrat sein. Jedoch kommt es in betrieblichen Mobbingsituationen häufig vor, dass bereits eine Atmosphäre des Misstrauens herrscht, die solchen Gesprächen die Grundlage entzieht.

Fazit – Was kann ein Rechtsanwalt bei Mobbing am Arbeitsplatz für Sie tun?

Wenn das Misstrauen und die Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz ein gewisses Niveau erreicht haben, ist der Gang zum Rechtsanwalt zu empfehlen.

In der rechtlichen Behandlung ist Mobbing ein komplexes Thema, das von jedem Rechtsanwalt vorsichtig angefasst werden muss. Zunächst muss ein Rechtsanwalt ermitteln, inwieweit er den von Mobbing betroffenen Arbeitnehmer weiterhelfen soll. In einigen Fällen ist es dabei sinnvoll, wenn dieser nur über rechtliche Möglichkeiten aufklärt und ansonsten im Hintergrund bleibt. Das aktive Auftreten eines Rechtsanwaltes birgt für den jeweiligen Arbeitnehmer das Risiko, dass dadurch das Verhältnis zum Arbeitgeber belastet wird.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieser Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat und auch keine umfassende Rechtsberatung ersetzen kann. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz kontaktieren Sie bitte meine Kanzlei. Wir können dann einen Beratungstermin vereinbaren.