Artikel zum Arbeitsrecht

Immer mehr Arbeitnehmer erkranken an psychischen Folgen eines Burnouts, da die Belastungen sowohl im Arbeits- wie auch Privatleben stetig zunehmen.

Wenn diese dann aufgrund psychischer Beschwerden des Burnouts krankgeschrieben sind, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber sie wegen dieser Erkrankung kündigen kann.

In Frage kommt die Aussprache einer krankheitsbedingten Kündigung. Bei der Aussprache einer solchen Kündigung wegen Burnout durch den Arbeitgeber müssen drei Stufen erfüll werden.

1.Stufe: Bestehen einer negativen Prognose

Es bedarf dem Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose in Hinblick auf die Genesung des Arbeitnehmers von den Folgen des Burnouts.

In manchen Fällen sind Arbeitnehmer wegen den Folgen eines Burnouts Monate hindurch krankgeschrieben. Eine Rückkehr ist in vielen Fällen schwierig absehbar.

In anderen Fällen leiden Arbeitnehmer an einem Burnout und fehlen über Jahre immer wieder kürzere Zeiträume von Tagen oder wenigen Wochen. Nach Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz erleiden sie dann häufig schnell einen Rückfall und fallen erneut für den genannten Zeitraum aus.

Der Arbeitgeber muss in beiden Fällen durch Tatsachen weitere umfassende Ausfälle des betroffenen Arbeitsnehmers in der Zukunft nachweisen können. Diese negative Gesundheitsprognose muss in allen Fällen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer bestehen.

  1. Stufe: Erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Betriebs

Ein Betrieb kann durch häufige kurze Fehlzeiten eines Arbeitsnehmers wegen Burnout erheblich in seinen Abläufen gestört werden, da es schwierig sein kann schnell Aushilfe zu finden. Im Fall der Langzeiterkrankung kann sich die Beeinträchtigung des Arbeitgebers dadurch ergeben, dass eine Wiederkehr des Arbeitnehmers dauerhafthaft nicht abschätzbar ist.

  1. Stufe: Erforderlichkeit der Kündigung

Die Kündigung darf sich in einer Interessenabwägung nur als letztes Mittel herausstellen.

Ein milderes Mittel als eine Kündigung kann beispielsweise die Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz sein. In Fällen von Burnout ist die Suche nach einem passenden anderen Arbeitsplatz in vielen Fällen schwierig.

Bei der Suche nach einem milderen Mittel muss der Arbeitgeber zudem einer möglichen Pflicht gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) nachgekommen sein. Diese Pflicht ergibt sich, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der letzten zwölf Monat mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig war.

In die Interessenabwägung sind für den an Burnout erkrankten Arbeitnehmer beispielsweise dessen familiäre Situation, die zeitliche Länge der Betriebszugehörigkeit oder das Lebensalter einzuführen. Für den Arbeitgeber gilt es insbesondere dessen wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Weiterbeschäftigung in der Abwägung zu berücksichtigen. Eine rechtlich festgelegte Anzahl von dem Arbeitgeber zumutbaren Fehltagen existiert nicht.

Fazit

Die Anforderungen im Arbeitsrecht für eine krankheitsbedingte Kündigung aufgrund von Burnout sind strukturiert. Das Arbeitsrecht versucht die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Einklang zu bringen. Jedoch muss sich jeder Arbeitnehmer klar sein, dass eine solche Kündigung nicht ausgeschlossen ist.

Als Arbeitnehmer muss man für den Fall einer solchen Kündigung stets berücksichtigen, dass eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens erhoben werden kann. Darum sollte nicht gezögert einen Anwalt zu kontaktieren.

Regelmäßig lohnt sich die anwaltliche Prüfung einer krankheitsbedingten Kündigung für einen Arbeitnehmer.

Rechtsanwalt Ralph Eichler aus Bremen am 18.05.2022

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieser Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat und auch keine umfassende Rechtsberatung ersetzen kann. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema Kündigung wegen Burnout am Arbeitsplatz kontaktieren Sie bitte meine Kanzlei. Wir können dann einen Beratungstermin vereinbaren.