Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bremen

Für viele Menschen ist eine Kündigung einschneidend. Der Arbeitsplatz ist in vielen Fällen zusammen mit Haus oder Wohnung der Ort, wo sich Menschen am meisten aufhalten. Dieser ist ein fester Teil des Lebens.

Auch ist der Arbeitsplatz zugleich ein Ort, wo man andere Menschen trifft. Diese gewachsene Säule des sozialen Lebens bricht zukünftig weg. In vielen Fällen sind die Menschen am Arbeitsplatz gut vertraut und man hat dort Freunde. Es macht häufig Angst, dass man diese Menschen in Zukunft nicht mehr in vertrauter Form sieht.

Wenn der erste Schock verdaut ist, stellt sich dem betroffenen Arbeitnehmer schnell die Frage nach den nächsten Schritten. Wie reagiert man auf eine Kündigung am besten? Hierfür gibt es kein Patentrezept, jedoch erleichtern die folgenden Schritte den Umgang mit der Kündigung.

  1. Ruhig durchatmen, nichts unterschreiben und Zugang der Kündigung genau dokumentieren

In einer Kündigungssituation ist es meist schwierig einen klaren Kopf zu bewahren. Die ist jedoch entscheidend. Man muss sich klar machen, dass man Rechte hat. Diese muss man nun durch das richtige Vorgehen wahren. Darum gilt es ruhig zu bleiben und einfach durchzuatmen.

Zudem sollten Sie in jeden Fall der Zugang der Kündigung in Hinblick auf die Uhrzeit und den Tag genau dokumentieren.

Unterschreiben sie nach Erhalt der Kündigung keine Dokumente, die von Ihrem Arbeitgeber kommen. Unterschreiben Sie insbesondere spontan keinen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, da man sich von diesen regelmäßig nicht mehr lösen kann.

  1. Meldung bei der Arbeitsagentur

Trotz des Schockes wegen der Kündigung muss eine sehr zeitnahe Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgen.

Melden Sie sich daher unverzüglich nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend. Unverzüglich bedeutet, dass dies am selben Tag oder am darauffolgenden Tag geschehen soll. Die Höchstdauer beträgt drei Tage. Die Meldung als arbeitssuchend hat persönlich zu erfolgen.

Gerne steht Ihnen meine Kanzlei hierbei bereits zur Seite und erläutert Ihnen alle nötigen Schritte.

  1. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt sofort nach Erhalt der Kündigung

Der nächste Schritt ist die sofortige Vereinbarung eines Beratungsgespräches bei einem Anwalt. Dies muss am besten sofort nach Erhalt der Kündigung geschehen, da man stets die gesetzliche Frist von drei Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage im Augen haben muss. In manchen Fällen werden Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zusammen mit Ausspruch der Kündigung Abwicklungsverträge angeboten, die auch einer sofortigen anwaltlichen Überprüfung bedürfen. Zudem muss am besten sofort nach Erhalt der Kündigung geprüft werden, ob ein Widerspruch gegen die Kündigung möglich ist.

Bringen Sie zum Erstberatungsgespräch alle wichtigen Dokumente wie Arbeitsvertrag und Kündigung mit, damit diese durch den Anwalt geprüft werden können. Dieser kann Ihnen aufgrund ihrer Schilderung des Sachverhaltes und der Analyse der Dokumente sagen, wie die Lage einzuschätzen ist.

Ab diesen Zeitpunkt kann mit dem Anwalt eine gemeinsame Strategie zur Wahrung Ihrer Rechte entwickelt werden. Hierbei können unterschiedliche Wege eingeschlagen werden, wobei bereits ganz am Anfang entschieden werden sollte, welchen Weg man einschlägt.

Machen Sie sich am besten bereits vor dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt Gedanken, ob sie sich eine Zukunft bei dem Arbeitgeber vorstellen können. In vielen Fällen ist aufgrund der ausgesprochenen Kündigung das Vertrauensverhältnis so geschädigt, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnis nicht in Betracht gezogen wird.

  1. Erhebung einer Kündigungsschutzklage?

In vielen Fällen empfiehlt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Dies muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung geschehen.

Selbst wenn Sie sich nach der Kündigung keine Zukunft bei dem Arbeitgeber vorstellen können, erhöht man durch diese Klage die Chance auf eine angemessene Abfindung, ein faires Arbeitszeugnis oder der Verschiebung der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

  1. Zukunftsplanung

Überlegen Sie sich, wie Ihre Zukunft aussehen soll. Eine Kündigung bedeutet regelmäßig ein Tief. Häufig bieten solche schwierigen Momente jedoch Spielräume für Erneuerung und Veränderung. Diese nimmt man sonst häufig nicht wahr.

  1. Fazit

Der Erhaltung einer Kündigung und der damit drohende Verlust des Arbeitsplatzes ist eine schwierige Situation. Dennoch kann man sich die Situation mit strukturierten Verhalten leichter gestalten und für sich das Bestmögliche daraus machen. Mit anwaltlicher Unterstützung gelingt dies in sehr vielen Fällen besser.

Wenn Sie in der schwierigen Situation einer Kündigung sind, haben Sie keine Scheu mich und meine Kanzlei zu kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne Ihre Rechte wahrzunehmen. Termine werden von mir oder von uns gemeinsam wahrgenommen.  Dann können Sie wieder mit Optimismus für die Zukunft planen und ihr Leben in Bahnen lenken.