Ich berate und vertrete im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zu den von mir angebotenen Leistungen gehört ebenso das Öffentliche Dienstrecht und das Beamtenrecht für Angestellte im Öffentlichen Dienst und Beamte. Im Mietrecht vertrete ich Mieter und Vermieter.
Beispiele für meine Tätigkeit im Arbeitsrecht sind Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Mobbing am Arbeitsplatz. Im Mietrecht berate ich beispielsweise zu Themen wie Schönheitsreparaturen, Mietminderung, Mieterhöhungen und Kündigung von Mietverhältnissen.
Der Fokus meiner Arbeit als Rechtsanwalt ist die exzellente Beratung und Vertretung meiner Mandanten. Vertrauen und Offenheit bilden hierbei die Grundlage für die Zusammenarbeit.